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Augenlaser

Noch vor wenigen Jahrzehnten blieb jemand der schlecht sieht nur die Möglichkeit, entweder eine Brille oder Kontaktlinsen zu tragen. Heute kann sich praktisch jeder einer Operation unterziehen, die allgemein unter dem Begriff Augenlaser bekannt ist.

So eine Laserbehandlung ist ein Eingriff der fast bei jedem gemacht werden kann. Nur bei einer starken Fehlsichtigkeit, oder während einer Schwangerschaft ist so eine Operation nicht möglich. Die Vorteile einer solchen Behandlung liegen auf der Hand, es entstehen kaum Narben und der Patient kann schon kurz nach dem Eingriff wieder scharf sehen.

Wer sich für einen Laserbehandlung entscheidet, wird in der Regel ein Reihe von Voruntersuchungen über sich ergehen lassen müssen. Zu den Untersuchungen gehört die Brillenvermessung, hierbei werden die aktuellen Brechwerte der Brillen vermessen. Sie erlaubt es dem Arzt Rückschlüsse daraus zu ziehen, ob die Fehlsichtigkeit die für die Operation erforderliche Stabilität aufweist. Bei einer objektiven Refraktion wird die Brechkraft beider Augen bestimmt. Zu den Tests gehört auch die subjektive Refraktion, das ist nichts anderes, als ein intensiver Sehtest. Mesotest und Ginsburg Box geben Aufschluss über eventuelle Fehlsichtigkeit unter ungünstigen Lichtbedingungen, wie es oft in der Dämmerung der Fall ist. Es folgen eine augenärztliche Untersuchung mit diversen Sehtests, eine Hornhauttopographie, sowie eine Pupillometrie und die Wellenfrontanalyse. All diese Tests dienen als Bestimmungsgrundlage für die zu korrigierende Fehlsichtigkeit.

Erst wenn alle diese Untersuchungen abgeschlossen sind, kann ein Arzt entscheiden ob der Patient für eine Augenlaser Behandlung geeignet ist. Die eigentliche OP erfolgt in der Regel ambulant und nur mit einer örtlichen Betäubung. Der Patient kann die Klinik schon nach wenigen Stunden wieder verlassen. In den meisten Fällen erlangen die Patienten ihre volle Sehstärke bereits einige Stunden nach dem Eingriff.

Letzte Änderung des Artikels: 2009-11-08 21:37
Autor: admin

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