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Augenoperationen » Femto – LASIK
Femto-LASIK Kostenübernahme
Genauso wie bei dem herkömmlichen LASIK–Verfahren ist die operative Sehfehlerkorrektur mit dem Femtosekunden – Laser in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie haben dennoch die Möglichkeit die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung einzureichen und eine Steuerminderung geltend zu machen.
Private Krankenkasse entscheiden auch hier im Einzelfall, ob diese Operation erstattet oder bezuschusst wird.
Generell liegen die Operationskosten nach der GOÄ ( Gebührenordnung der Ärzte ) etwa bei 2300 Euro pro Auge. Die anstehenden Vor- und auch Nachuntersuchungen sind dabei nicht im Preis enthalten und werden separat abgerechnet.
Je nachdem wo Sie Ihre Operation vornehmen lassen möchten, bieten diese Ihnen auch eventuell die Möglichkeit an, die Operation in bequemen Ratenzahlungen ab zu gleichen.
Augenlaser Tags: Femto-LASIK, Kosten
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Letzte Änderung des Artikels: 2009-12-15 03:14
Autor: admin
Revision: 1.1
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